| Die Kosten für eine Therapie sind meist privat zu
tragen. Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme in
der Regel ab. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund
ihrer Rechen-schwäche (Dyskalkulie) von einer seelischen
Behinderung bedroht sind, kann es angezeigt sein, die
finanzielle Unterstützung des örtlichen Jugendamtes für
eine notwendige Therapie zu beantragen.
Zusätzliche Kosten für Gespräche, schriftliche
Stellungnahmen und eventuelle Hilfeplangespräche
entstehen dabei nicht.
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Links
www.hshoerde.de/pdf/Kosten%20Legasthenie.pdf
http://www.sgbviii.de/S66.html
www.kinder-jugendhilfe.info
Materialien zu seelisch behinderten Kindern und
Jugendlichen
www.lwl.org/LWL/Jugend/.../.../.../.../index2_html
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