Betroffene können ihre Probleme derart internalisieren, dass sie psychische Sekundärneurotiken entwickeln. Diese können in einer ausgeprägten Selbstwertproblematik bzw. auch und in Folge in einer gravierenden Schulunlust bestehen. Soweit erforderlich, berät das Institut die Eltern über weitere unterstützende Maßnahmen.

Eingliederungshilfe / Rehabilitation - SGB VIII und SGB IX KJHG

Die Kosten für eine Therapie sind meist privat zu tragen. Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme in der Regel ab. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Rechenschwäche (Dyskalkulie) von einer seelischen Behinderung bedroht sind, kann es angezeigt sein, die finanzielle Unterstützung des örtlichen Jugendamtes für eine notwendige Therapie zu beantragen.

Zusätzliche Kosten für Gespräche, schriftliche Stellungnahmen und eventuelle Hilfeplangespräche entstehen dabei nicht.

Externe Links

www.sgbviii.de

www.kinder-jugendhilfe.info

Materialien / § 35a SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
www.dyskalkulietherapie-essen.com/Arbeitshilfe.pdf
































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