Beratung

 


Betroffene können ihre Probleme derart internalisieren, dass sie psychische Sekundärneurotiken entwickeln. Diese können in einer ausgeprägten Selbstwertproblematik bzw. auch und in Folge in einer gravierenden Schulunlust bestehen. Soweit erforderlich, berät das Institut die Eltern über weitere unterstützende Maßnahmen. 

 

Eingliederungshilfe / Rehabilitation

 SGB VIII und SGB IX KJHG

 

Die Kosten für eine Therapie sind meist privat zu tragen. Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme in der Regel ab. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Rechen-schwäche (Dyskalkulie) von einer seelischen Behinderung bedroht sind, kann es angezeigt sein, die finanzielle Unterstützung des örtlichen Jugendamtes für eine notwendige Therapie zu beantragen.

Zusätzliche Kosten für Gespräche, schriftliche Stellungnahmen und eventuelle Hilfeplangespräche entstehen dabei nicht.
 

(Zum Seitenanfang)


Links

www.hshoerde.de/pdf/Kosten%20Legasthenie.pdf

http://www.sgbviii.de/S66.html

 

www.kinder-jugendhilfe.info

         Materialien zu seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen
        
www.lwl.org/LWL/Jugend/.../.../.../.../index2_html

 

 

Zurück zur Übersicht


(c) 2006 dyskalkulietherapie-essen.com | design: cg